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(89,00 € bis 99,00 €)

(129,00 € bis 149,00 €)

(99,00 € bis 103,00 €)

(40,00 € inkl. Frühstück)

(35,00 € inkl. Frühstück)

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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag (DEHOGA)

Stornobedingungen Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe in Deutschen Hotel und Gaststättenverbund e.v. (DEHOGA)

Vertragspartner: Gasthof-Hotel Alpenblick, Siedlung 4, 88090 Immenstaad

Die vertragliche Bindung zwischen Gast und Hotelier basiert auf den Rechten und Pflichten des Gastaufnahmevertrages aus den „Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA). Das Urheberrecht liegt beim Hotelverband Deutschland (IHA).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (mündlich) und/oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Dies bedarf nicht unbedingt der Schriftform.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die beiden Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:
a) Verpflichtung des Hoteliers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt bei Anreise – spätestens jedoch am Tag der Abreise in bar, ec-Karte oder Kreditkarte (Master oder VisaCard).
3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme (= Stornierung, frühzeitige Abreise, Nichtanreise) der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder den betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.
Es wird dafür berechnet:
Bei Zimmerreservierungen im Hotel gelten folgende Sätze:
80 % des Reisepreises bei Übernachtung mit Frühstücksbüffet
4. Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen.
5a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10.30 Uhr zu verlassen.
7. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und gelten, solange keine Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten. Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderungen.
8. Die Benutzung der Haus eigenen Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Verwahrung von Gegenständen findet nicht statt. Das Hotel schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeugs oder beweglicher Gegenstände aus dem Fahrzeug.
9. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zuhalten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z.B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter zu verständigen. Erfolgt eine Mängelrüge erst im Nachhinein ist der Vermieter nicht mehr in der Lage, noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, so weit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 651a BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
10. Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm während seines Aufenthaltes im Hotel verursacht worden sind. Das heißt auch, wenn wir feststellen sollten, dass in einem unserer Nichtraucher-Zimmer geraucht worden ist oder sonstige Verschmutzungen entstanden sind. Wir berechnen für die gesonderte aufwändige Endreinigung mind. € 150,00. Dies wird dem Gast gesondert in Rechnung gestellt.
11. Dem Gast wird während seines Aufenthalts ein W-LAN-Zugang als zusätzliche Serviceleistung zur Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt nach Anmeldung durch Eingabe des Passworts. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eine missbräuchliche Nutzung ist dem Gast strengstens untersagt.
12. Der ausgehändigte Hotelschlüssel ist Teil einer komplexen Schließanlage. Bei Verlust des Schlüssels liegt die Haftung beim Gast. Schäden sind unverzüglich dem Hotel zu melden.
13. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters die eingebrachten Sachen die Bestimmungen des BGB.
14. Bitte beachten Sie, dass nach einer verbindlichen Buchung, also nach Abschluss des Gastaufnahmevertrags aufgrund gesetzlichen Bestimmungen kein Wiederrufsrecht für Sie als Gast besteht, sondern lediglich ein – im Regelfall kostenpflichtiger – Rücktritt möglich ist.
Ulrich Lanz, Gasthof-Hotel-Alpenblick
Stand: 10.03.2020